FSJ_Banner.jpg

Sie befinden sich hier:

  1. Mitmachen
  2. Freiwilligendienste
  3. Freiwilliges Soziales Jahr

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ansprechpartner

Herr
Florian Seidl
Tel.: 0991 3604 231
Fax: 0991 3604 299

Wiesenstr. 8
94469 Deggendorf

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Wer kann teilnehmen?

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

  • Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

    Aufgrund der Vielzahl unserer Einrichtungen erhalten Sie gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten entsprechende Einsatzstelle zu finden. Unsere Kollegen/innen helfen Ihnen sehr gerne bei Ihrer Wahl. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

    Mögliche Einsatzstellen: Rettungsdienst, Betreuter Fahrdienst, Pflege, Kindergarten und Kinderkrippe

    Der Freiwilligendienst beginnt immer zum 1. September eine Jahres.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Das BRK Kreisverband Deggendorf kann hierfür keine Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellen, allerdings erhalten Sie Geldersatzleistungen und Arbeitskleidung. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wie geht es weiter?

Bewerben können Sie sich unkompliziert und schnell über unsere Online-Stellenbörse.

Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie gerne unseren zuständigen Ansprechpartner, wir helfen Ihnen gerne jederzeit weiter.