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Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger

Ansprechpartner

Frau
Michaela Feyrer

Tel.: 0991 3604 160
Fax: 0991 3604 199

Wiesenstr. 8
94469 Deggendorf

Jährlich fördern allein die Berufsgenossenschaften die Aus- und Fortbildung von mehr als einer Million Ersthelfern. Das Ziel: Sicherstellen, dass genügend gut ausgebildete betriebliche Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Zur Schulung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von den Berufsgenossenschafften ausschließlich zwei Kursarten bezahlt: die Ausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung.

Erste-Hilfe-Ausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen nur von zugelassenen Anbietern - den sogenannten ermächtigten Stellen, wie es der Kreisverband Deggendorf ist, - durchgeführt werden.

Wie erfolgt die Kostenübernahme?

Um die Kosten der Ausbildung mit der Berufsgenossenschaft abrechnen zu können, benötigen wir von Ihnen vorab im Original das ausgefüllte Formular, welches Sie z. B. hier herunterladen können.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Punkte

  • Das Formular benötigen wir ausschließlich im   O r i g i n a l   (eingescannte Listen, Faxe sind keine Originale und werden von der BG zur Abrechnung nicht anerkannt)
  • Das Formular muss bis vollständig ausgefüllt sein (inkl. Stempel und Unterschrift des Unternehmens). Die gelben Bereiche werden von uns als Ausbildende Stelle ausgefüllt.
  • Auf einem Formular können nur Mitarbeiter einer Firma/Filiale aufgeführt werden
  • Das Formular sollte   e i n e   Woche VOR Kursbeginn im Original bei uns vorliegen, allerspätestens jedoch am ersten Lehrgangstag beim Ausbilder abgegeben werden.
    (Die Teilnehmer können auch am Lehrgangstag auf dem Formular unterschreiben)

Vorab Gehemigung der Ausbildungsmaßnahme

Bei einigen Unfallversicherungsträgern ist eine vorherige Genehmigung bzw. Kostenübernahmezusage einzuholen, damit die Kosten des Erste-Hilfe Lehrganges auch abgerechnet werden können. Liegt diese nicht vor und lehnt der Unfallversicherunsgträger daher eine Kostenübernahme ab, erfolgt die Abrechnung der Kursteilnehmer direkt mit der entsendenden Firma.

Im Zweifelsfalle setzten Sie sich einfach kurz telefonisch mit Ihrer Berufsgenossenschaft / Ihrem Unfallversicherungsträger in Verbindung und klären Sie die Kostenübernahme.

Bei folgenden Unfallversicherungsträgern ist eine vorherige Genehmigung der Ausbildung oder Fortbildung nach unserem Kenntnisstand pflicht.